Goalie-Ausflug

Im letzten Training kam es kurz zu Diskussionen als das Spiel wegen eines Golaie-Ausfluges unterbrochen wurde. Der Goalie hatte nicht nur sein Gehäuse sondern auch den Torraum verlassen und versuchte den Ball mit dem Fuss zu spielen.

In der Annahme, dass dies einen Regelverstoss darstellt, wurde das Spiel unterbrochen und der gegnerischen Mannschaft ein Freischlag zugesprochen. 
War das nun korrekt oder nicht?

 

Nach kurzem Studium der Regeln (Spielregeln 2015/16 Swiss Unihockey) steht nun fest, dass der Freischlag nicht gerechtfertigt war. Das Spiel hätte also ohne Unterbruch weitergeführt werden können.

 

Aus dem Regelwerk (Zusammenfassung mehrer Regelpunkte) :

Ausserhalb des Torraumes wird der Torhüter als Feldspieler ohne Stock betrachtet.

Nimmt ein Feldspieler ohne Stock am Spiel teil, führt dies zu einer 2-Minuten-Strafe. Der Goalie ist von dieser Regel (Feldspieler ohne Stock) jedoch ausgenommen.

 

Dies bedeutet, dass der Goalie sowohl sein Gehäuse, wie auch seinen Torraum durchaus verlassen darf. Ausserhalb des Torraumes darf er jedoch den Ball nur mit dem Körper, den Beinen oder dem Fuss berühren bzw. spielen. Eine Berührung mit dem Fuss gilt als Fusspass. Daher darf der Fuss nur einmal eingesetzt werden  Berührt er den Ball mehrmals mit dem Fuss oder mit einem anderen Körperteil (z.B. Kopf oder Hand) führt dies zu einem Freischlag.

 

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